Erbteilung / Willensvollstreckung
Willensvollstrecker
Im Auftrag der verstorbenen Person werden alle notwendigen Tätigkeiten (teilweise unter Beibezug der Hinterlassenen) erledigt.
Erbteilungsbeauftrager
Im Auftrag der Hinterlassenen werden alle notwendigen Tätigkeiten (teilweise unter Beibezug der Hinterlassenen) erledigt.
Dienstleistungen
- Nachlassinventar
- Steuererklärung des Verstorbenen bis zum Todestag
- Finanzielle Abwicklung des Nachlasses bis zur Erbteilung
- Teilungsvorschläge zu Handen der Erben
- Ausrichten von Legaten
- Endgültige Erbteilung mit Abrechnung